Gute wissenschaftliche Praxis
Die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ist Aufgabe aller Forschenden und mittlerweile ein flächendeckendes System der Selbstkontrolle in wissenschaftlichen Institutionen. Hierzu hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erarbeitet, auf deren Basis die Hochschulen eigene Satzungen entwickeln.
Mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand, bestätigen Sie, sich an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu halten. Deshalb sollten Sie neben den gültigen Promotionsordnungen auch die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Version zu kennen.
- Hochschule Geisenheim:
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten vom 13.03.2014 - Justus-Liebig-Universität Gießen:
Satzung der Justus-Liebig-Universität Gießen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 14. Juli 1999 in der Fassung vom 29. Mai 2002 - Philipps-Universität Marburg:
Grundsätze und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Philipps-Universität Marburg vom 06. Juni 2011