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Gute wissenschaftliche Praxis

Die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ist Aufgabe aller Forschenden und mittlerweile ein flächendeckendes System der Selbstkontrolle in wissenschaftlichen Institutionen. Hierzu hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erarbeitet, auf deren Basis die Hochschulen eigene Satzungen entwickeln.

Mit dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand, bestätigen Sie, sich an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu halten. Deshalb sollten Sie neben den gültigen Promotionsordnungen auch die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Version zu kennen.