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Allgemeine Infos zum Promotionsverfahren

  • Als Doktorandin oder Doktorand können Sie sich optional als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent an der Hochschule Geisenheim immatrikulieren.
    • Die Einschreibung wird empfohlen, damit Sie die Einrichtungen der Hochschule Geisenheim allumfänglich nutzen können.
  • Eine Promotion an der Hochschule Geisenheim ist auf eine Dauer von drei Jahrenangelegt. Im Durchschnitt nehmen Promotionen, zum Beispiel in den Naturwissenschaften, mit 4,3 Jahren jedoch etwas mehr Zeit in Anspruch.
  • Einmal jährlich wird ein Fortschrittsbericht zum Promotionsprojekt angefertigt und über das Promotionsbüro der Hochschule Geisenheim bei den Betreuungspersonen eingereicht. Der Berichtszeitraum beträgt Januar bis Dezember. Einreichungsfrist ist der 31. Januar des Folgejahres.
  • Während der Arbeit am Promotionsprojekt müssen im Laufe der Promotionszeit folgende weitere Aufgaben im Rahmen des Curriculums der Graduiertenschule der HGU erfüllt werden:
      • Präsentation des Promotionsprojektes im Rahmen der Vortragsreihe der Graduiertenschule zu Beginn und zum Ende der Promotion;
      • Teilnahme an zwölf Vortragsveranstaltungen im Rahmen der Seminarvortragsreihe der Graduiertenschule (aktuelles Programm erscheint zu Beginn des Semesters);
      • Teilnahme an drei Pflichtmodulen der Graduiertenschule;
      • Power Point oder Journal Club mit mind. vier Terminen und einer „Paper“-Vorstellung;
      • Scientific Presentation –Speech;
      • Scientific Writing Workshop oder Scientific Writing Tutorial mit vier Terminen und einer persönlichen Schreibberatung;
      • Teilnahme an drei Wahlmodulen der Graduiertenschule;
      • Besuch von Tagungen;

        koordiniert über die Promotionsplattform werden weitere externe Qualifizierungsangebote zur Verfügung gestellt.
  • Die Publikation kann in Form einer Monografie oder kumulativ erfolgen. Die Form der Dissertation regelt vornehmlich die Promotionsordnung der Hochschule Geisenheim. Zu beachten sind abweichende Bestimmungen der Promotionsordnung des kooperierenden universitären Fachbereichs.