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Was ist eine Promotion?

Die Promotion (lat. promovere – fördern/befördern) ist die Verleihung des akademischen Grades der Doktorin oder des Doktors in einem spezifischen Studienfach. Die Verleihung erfolgt in Form der Promotionsurkunde.

Die Promotionsleistung besteht im Kern aus der Dissertation, der selbstständig verfassten wissenschaftlichen Arbeit, und deren Verteidigung in Form einer mündlichen Prüfung, der Disputation. Weitere zu erbringende Leistungsnachweise regelt die Promotionsordnung.

  • Dissertation: Die Dissertation stellt eine wissenschaftliche Arbeit dar, die die eigenständig erbrachte, mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließende Forschungsleistung dokumentiert.
  • Disputation: Nach Annahme der Dissertation durch die Fakultät bzw. die für das Verfahren eingesetzte Prüfungskommission und der Einholung von Gutachten erfolgt ein wissenschaftliches Streitgespräch, das das Thema der Dissertation zum Gegenstand hat. Diese mündliche Verteidigung der Doktorarbeit ist meist hochschulöffentlich.

Verfahren
Ist ein Forschungsthema für die Dissertation ausgewählt, sucht die oder der Promotionsinteressierte zumeist dann an einer Hochschule, die das Promotionsrecht besitzt bzw. deren Fachbereiche das Promotionsrecht besitzen, nach fachlich und anderweitig geeigneten Betreuungspersonen. Anschließend beantragt die oder der Promotionsinteressierte über die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses des zuständigen Fachbereichs die Annahme als Doktorandin oder Doktorand. Nach fachlicher Prüfung erfolgt die Annahme. Danach kann die Dissertation verfasst werden. Durch regelmäßige Konsultation der Betreuungspersonen wird die Einhaltung wissenschaftlicher Standards sichergestellt.

  • In der Regel beträgt die Promotionszeit drei Jahre.
  • Abgeschlossen wird die Promotion mit der Veröffentlichung der Dissertation.